Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die entgeltliche Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels („Hotelaufnahmevertrag“). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:

Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- oder Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als

Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. § 540 Abs. 1 S. 2 BGB findet insoweit keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Das Hotel kann die Zimmerbuchung in Textform bestätigen.

2.2 Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen

Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der

Gesundheit oder der Freiheit verjähren in fünf Jahren, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in zehn

Jahren. Verkürzungen gelten nicht, soweit die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und weitere in Anspruch genommene

Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen Dritter, die im

Auftrag des Kunden über das Hotel gebucht wurden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und Abgaben. Kommunale Abgaben (z. B. Kurtaxe) sind nicht enthalten, werden vom Hotel lediglich eingezogen und vom Gast zusätzlich geschuldet. Ändern sich gesetzliche Steuern oder Abgaben nach Vertragsschluss, werden die Preise entsprechend angepasst. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate, ist das Hotel berechtigt, angemessene Preisänderungen vorzunehmen.

3.4 Eine nachträgliche Verringerung der Anzahl gebuchter Zimmer, der Leistungen oder der

Aufenthaltsdauer bedarf der Zustimmung des Hotels. Das Hotel kann diese Zustimmung von einer

Erhöhung der Preise abhängig machen.

3.5 Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – binnen sieben Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit verlangen. Bei

Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern 5 %) zu verlangen. Für jede wiederholte Mahnung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50 EUR erhoben. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder

Sicherheitsleistung (z. B. Kreditkartengarantie) zu verlangen.

3.7 Bei Zahlungsverzug oder Erweiterung des Vertragsumfangs kann das Hotel weitere Vorauszahlungen bis zur Höhe der vereinbarten Gesamtvergütung verlangen.

3.8 Zu Beginn und während des Aufenthalts kann das Hotel eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen verlangen.

3.9 Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen des Hotels ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen

Forderungen zulässig.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN / NICHTINANSPRUCHNAHME (NO-SHOW)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden ist nur möglich, wenn dies vertraglich vereinbart wurde, ein gesetzliches

Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel zustimmt.

4.2 Bei vereinbartem kostenfreien Rücktritt kann der Kunde bis zum festgelegten Termin ohne Kosten

zurücktreten. Danach erlischt das Recht.

4.3 Liegt kein Rücktrittsrecht vor oder ist dieses erloschen, behält das Hotel den Anspruch auf die

vereinbarte Vergütung, auch wenn der Kunde die Leistung nicht in Anspruch nimmt. Einnahmen aus

anderweitiger Vermietung werden angerechnet. Erfolgt keine anderweitige Vermietung, kann das Hotel folgende Pauschalen ansetzen:

– 100 % des vereinbarten Preises für Übernachtung mit/ohne Frühstück.

Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

5 RÜCKTRITT DES HOTELS

Das Hotel ist u. a. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

- vereinbarte Vorauszahlungen nicht geleistet werden,

- höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,

- Zimmer unter falschen Angaben gebucht wurden,

- die Nutzung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährden könnte,

- der Aufenthalt gesetzeswidrig ist,

- ein Verstoß gegen Ziff. 1.2 vorliegt.

Ein berechtigter Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen ab 15:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Ein früherer Bezug ist nicht

geschuldet.

6.3 Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen. Bei verspäteter Räumung kann das Hotel 50 % des Logispreises bis 18:00 Uhr und 90 % ab 18:00 Uhr berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

6.4 „Bitte nicht stören“-Schilder werden vom Hotel respektiert. In dringenden Fällen (z. B. Notfall,

Sicherheit, Gefahr für das Hotel oder längere Nichtreaktion des Gastes) darf das Hotel das Zimmer auch trotz Schild betreten. Spätestens nach 48 Stunden ist das Hotel aus Sicherheitsgründen berechtigt, das Zimmer zu prüfen.

6.5 Haustiere sind im gesamten Hotel nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungsgebühr von mindestens 100 EUR fällig; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

7 HAFTUNG DES HOTELS

7.1 Das Hotel haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für

sonstige Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt bei Verletzung vertragstypischer Pflichten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Werte über 800

EUR (Bargeld, Schmuck etc.) oder 3.500 EUR (sonstige Sachen) ist eine gesonderte

Verwahrungsvereinbarung erforderlich.

7.3 Für auf Hotelparkplätzen abgestellte Fahrzeuge besteht kein Verwahrungsvertrag. Haftung erfolgt nur nach Maßgabe von Ziff. 7.1.

7.4 Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen werden sorgfältig behandelt. Eine Haftung

erfolgt ebenfalls nur nach Maßgabe von Ziff. 7.1.

8 HAUSORDNUNG UND HAUSRECHT

8.1 Gäste sind verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht auf andere Gäste sowie die

Nachbarschaft zu nehmen.

8.2 Das Hotel übt das Hausrecht aus. Bei groben Verstößen (z. B. Belästigungen, Gewalt,

Drogenmissbrauch, wiederholte Störungen) kann der Gast des Hauses verwiesen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Beträge besteht in diesem Fall nicht.

9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Textform. Einseitige

Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.

9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Münstereifel, Kreis

Euskirchen, NRW, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen unberührt. Es gelten dann die gesetzlichen Vorschriften.

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